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Kindschaftsrecht
Rechtsberatung im Kindschaftsrecht in Düsseldorf
Sorge- und Umgangsrecht, Inobhutnahme, Verfahren nach § 1666 BGB. Vertretung von Eltern und Pflegeeltern vor dem Familiengericht.
Wenn das Familiengericht über Ihr Kind entscheidet
Kindschaftsrechtliche Verfahren sind selten reine Rechtsfragen. Es geht um Bindungen, um Gutachten, um die Frage, wem das Gericht zutraut, für ein Kind zu sorgen. Wer hier ohne Begleitung auftritt, unterschätzt regelmäßig, wie früh die Weichen gestellt werden.
Ich vertrete Eltern und Pflegeeltern in allen Verfahren, in denen es um die elterliche Sorge, den Umgang oder den Aufenthalt eines Kindes geht.
Meine Leistungen:
- Elterliche Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Umgangsrecht und Umgangsausschluss (§ 1684 BGB)
- Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB)
- Inobhutnahme durch das Jugendamt (§ 42 SGB VIII)
- Begleitung im familienpsychologischen Gutachten
- Kindesunterhalt
Ihr Ansprechpartner
Häufige Fragen zum Kindschaftsrecht
Antworten auf die häufigsten Fragen.